Langjährige Erfahrung
Zielgerichtete Lösungen
Zuverlässige Umsetzung
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Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.
Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.
Als Kanzlei für Arbeitsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr von arbeitsrechtlichen Forderungen.
Bei der Bearbeitung unserer Fälle streben wir stets eine schnelle und wirtschaftliche Lösungsfindung an, bleiben aber - wenn es notwendig ist - auch hartnäckig, damit Ihre Interessen angemessen vertreten sind.
Mandanten erhalten bei uns eine schnelle und zuverlässige Betreuung und Umsetzung, damit Sorgen und Fragen zügig geklärt und Fristen eingehalten werden.
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Jetzt müssen Sie schnell reagieren. Innerhalb von 3 Wochen muss Kündigungsschutzklage erhoben werden, ansonsten ist die Kündigung wirksam. Nicht immer ist auch eine Kündigungsschutzklage der richtige Weg. Wir prüfen das für Sie und finden gemeinsam den richtigen Weg, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dabei kann auch eine Abfindung verhandelt werden.
Ihr Arbeitgeber bereitet eine krankheitsbedingte Kündigung vor und lädt Sie zu Krankenrückkehrgesprächen oder zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ein? Sie sind bereits seit längerer Zeit arbeitsunfähig erkrankt und ihr Arbeitgeber übt Druck auf Sie aus? Lassen Sie uns eine Strategie entwickeln eine krankheitsbedingte Kündigung abzuwenden oder das Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung zu beenden. Wir finden gemeinsam die für Sie passende Lösung und verhandeln dies direkt mit dem Arbeitgeber.
Ihnen liegt ein Aufhebungsvertrag vor, den Sie unterschreiben sollen? Vorsicht! Es können sozialversicherungsrechtliche Nachteile entstehen, z.B. Sperr- und Ruhezeiten beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag vor Unterschrift von uns prüfen. Wir übernehmen die Nachverhandlung von notwendigen rechtlichen Regelungen und auch von Abfindungen.
Sie haben einen Grad der Behinderung von mind. 50 oder sind einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt? Dann gelten für Sie nicht nur ein besonderer Kündigungsschutz, sondern noch weitergehende Rechte gegenüber dem Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis. Lassen Sie sich hier von uns beraten. Sollten Sie noch keinen Grad der Behinderung haben, aber gesundheitlich eingeschränkt sein, können wir Sie bei den entsprechenden Anträgen beim zuständigen Integrationsamt unterstützen. Sonderkündigungsschutz gilt auch für andere Personengruppen, z.B. Mütter, Personen in Elternzeit, Betriebsräte, Ersatzmitglieder, Datenschutzbeauftragte usw. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Sie werden auf Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrages beschäftigt, obwohl Sie wie ein Arbeitnehmer behandelt werden? Ein Arbeitsvertrag wird Ihnen aber nicht angeboten? Diese Verträge gibt es in vielen Branchen, häufig aber z.B. in der IT-Dienstleistung, im Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe, in Pflegediensten oder im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Wir prüfen alle vertraglichen Grundlagen und bewerten Chancen und Risiken. Wir klären auch über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen auf und entwickeln eine passende Lösungsstrategie für Sie.
Sie sollen einen neuen Arbeitsvertrag oder eine Änderung zu einem Arbeitsvertrag unterschreiben? Wir prüfen Arbeitsverträge oder von Seiten des Arbeitsgebers vorgeschlagenen Änderungs- oder Zusatzvereinbarungen auf Nachteile für Sie und geben Ihnen eine klare Empfehlung.
Sind Sie leitender Angestellter oder steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie ein leitender Angestellter sind? Auf leitende Angestellte sind besondere gesetzliche Regelungen anwendbar. Es besteht z.B. ein geringerer Kündigungsschutz. Dazu müssen aber besondere Voraussetzungen vorliegen. Häufig liegen diese Voraussetzungen aber gar nicht vor und es greift doch der „normale“ Kündigungsschutz. Lassen Sie die entsprechenden Regelungen von uns prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sie wurden unter dem Einfluss von Suchtmitteln am Arbeitsplatz angetroffen oder haben aus diesem Grund Ihren Führerschein verloren? Die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis können gravierend sein. Lassen Sie sich beraten, bevor der Arbeitgeber tätig wird. Wir können Ihnen ein kurzfristiges Beratungsgespräch anbieten und besprechen, ob das Arbeitsverhältnis gefährdet ist und wie es möglicherweise doch noch gerettet werden kann.
An Ihrem Arbeitsplatz ändern sich ständig die Tätigkeiten und Sie werden hier nicht mit einbezogen? Wesentliche Änderungen der betrieblichen Verhältnisse sind häufig mit Konsequenzen für die Arbeitsplätze verbunden. Es können Änderungen von Arbeitsort oder Tätigkeit vorgenommen werden. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte. Was aber, wenn es keinen Betriebsrat gibt? Sprechen Sie uns an.
Ihr Arbeitgeber hat mit dem Betriebstrat einen Interessenausgleich und Sozialplan geschlossen und Ihr Arbeitsverhältnis ist davon betroffen? Das Arbeitsverhältnis soll betriebsbedingt gekündigt werden? Eine korrekte Sozialauswahl wurde nicht gemacht? Wir prüfen die entsprechenden Dokumente und können Ihnen sagen, ob der Arbeitgeber hier alles richtig gemacht hat. Fehler des Arbeitgebers führen häufig dazu, dass weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden können oder die Kündigung unwirksam ist.
Sind Sie bei einem kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt und haben Fragen zum Kündigungsschutz oder wie Sie sich in bestimmten Situationen verhalten sollen? Wir berücksichtigen die Besonderheiten einer Beschäftigung bei einem kirchlichen Arbeitgeber, auch unter Berücksichtigung der kirchlichen Tarifverträge.
Ihr Arbeitgeber hat zu wenig oder gar keine Vergütung gezahlt? Wir prüfen Ihren Anspruch und machen diesen gegenüber dem Arbeitgeber geltend. Zahlt der Arbeitgeber nicht, werden wir den Anspruch einklagen und wenn notwendig diesen Anspruch zwangsweise durchsetzen.
Sie haben eine betriebliche Altersvorsoge und fragen sich wann hier Ansprüche geltend gemacht werden können? Ihr Arbeitgeber verweigert die Auskunft oder nimmt keine Anpassungen der Betriebsrente vor? Wir prüfen Ihre Ansprüche und machen diese außergerichtlich und, soweit erforderlich, auch auf dem Klageweg gegenüber dem Versorgungsträger geltend. Auf Wunsch lassen wir die Höhe der Betriebsrente durch einen externen Dienstleister überprüfen.
Haben Sie teure Erfahrungen bei der Kündigung von Arbeitnehmern vor dem Arbeitsgericht gemacht? Wir bereiten Kündigungen mit Ihnen zusammen so vor, dass keine Überraschungen entstehen. Dabei bewerten wir im Vorfeld der Kündigung alle rechtlichen und tatsächlichen Risiken offen und transparent. Wir stellen Ihnen auch Alternativen zur Kündigung vor.
Haben Sie im Betrieb schwerbehinderte Arbeitnehmer mit hohen Arbeitsunfähigkeitszeiten oder hat sich der Arbeitsplatz im Laufe der Zeit an die schwindende Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers angepasst? Wir nehmen für Sie Kontakt zu den zuständigen Integrationsämtern auf und loten aus, ob es Möglichkeiten zur Unterstützung der schwerbehinderten Menschen gibt. Dies kann neben verschiedenen Hilfsmitteln, auch die Zahlung eines Zuschusses zur Vergütung sein. Sind alle Maßnahmen erschöpft, beraten und begleiten wir auch den Trennungsprozess unter Beteiligung des zuständigen Integrationsamtes
Führen Sie bereits ein betriebliches Eingliederungsmanagement durch oder wollen Sie dieses einführen? Wir unterstützen in beiden Fällen, d.h. bei Änderung und Einführung eines praktikablen und gut umsetzbaren BEM. Wir können Sie ebenfalls bei der Auswahl und Überprüfung eines externen Dienstleisters begleiten.
Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Betriebsprüfung angekündigt? Wir begleiten die Betriebsprüfung, beantworten Fragen der Prüfer, Schreiben Stellungnahmen oder legen Rechtsmittel gegen Bescheide der Deutschen Rentenversicherung ein. Erfahrungsgemäß ist die vorherige Prüfung der Problemfälle sinnvoll, z.B. Scheinselbstständigkeit von beauftragten Dienstleistern, Arbeitnehmer die privat krankenversichert sind, jedoch die Beitragsbemessungsgrenzen nicht mehr erreichen oder Arbeitnehmer, die Mitglied in einem Versorgungswerk sind (z.B. Ärzte, Architekten, Apotheker und Rechtsanwälte).
Besteht bei Ihnen im Betrieb ein Betriebsrat und stocken die Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen oder bei der Ausübung von Mitbestimmungsrechten? Wir unterstützen Sie direkt bei den Verhandlungen, prüfen und kommentieren Vorschläge des Betriebsrates oder schlagen pragmatische eigene Lösungen vor.
Sie planen Änderungen im Betrieb und möchten hierzu Personal abbauen oder nur die Arbeitsabläufe neu organisieren? Hier können umfassende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates eingreifen. Beachten Sie, dass Umstrukturierungen und Betriebsänderungen stets eine Planungsphase vorausgehen muss, die zeitlich nicht zu kurz bemessen sein darf. Wir unterstützen hier sowohl bei der Informations- und Planungsphase, als auch bei Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen.
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