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Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.
Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.
Als Kanzlei für Arbeitsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr von arbeitsrechtlichen Forderungen.
Bei der Bearbeitung unserer Fälle streben wir stets eine schnelle und wirtschaftliche Lösungsfindung an, bleiben aber - wenn es notwendig ist - auch hartnäckig, damit Ihre Interessen angemessen vertreten sind.
Mandanten erhalten bei uns eine schnelle und zuverlässige Betreuung und Umsetzung, damit Sorgen und Fragen zügig geklärt und Fristen eingehalten werden.
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
Wir vertreten Umzugsunternehmen bei der Vertragsgestaltung und bei der Abwicklung von Umzugs- und Lagerverträgen im Zusammenhang mit dem Umzug bei nationalen und internationalen Umzügen. Wir übernehmen dabei die Schadensabwicklung und den Rechnungseinzug, im Ausland durch die Beauftragung von Partnerkanzleien.
Haben Sie einen Umzug durchgeführt, bei dem Schäden verursacht worden sind oder der Umzugskunde Schäden behauptet? Wir prüfen die Nachweisbarkeit der Schäden und machen den Schadensersatz geltend, bzw. wehren Ansprüche ab.
Wurden neben dem Umzug auch noch andere Leistungen, z.B. die Montage von Schränken, der Küche oder die Installation von Lampen vereinbart? War der Aufbau nicht ordnungsgemäß, sind Schäden entstanden oder reklamiert der Kunde die fehlende Leistung oder Schlechtleistung? Wir prüfen diese Schäden und wehren Ansprüche für Sie ab.
Im Umzugsrecht gelten neben der Haftung des Frachtführers noch weitergehende besondere Bestimmungen. Wir prüfen für Sie das Vorliegen der Voraussetzungen von Haftungsausschlüssen im Umzugsrecht oder einer Haftungsbegrenzung vor oder nach Durchführung des Umzuges. Besonderheiten bestehen zudem beim Abschluss eines Umzugsvertrages mit Verbrauchern. Für eine Prüfung bedarf es der Vorlage des Umzugsvertrages nebst AGB und weiteren Hinweisen, sowie die weitere Kommunikation zwischen den Vertragspartnern.
Hat Ihr Kunde Schäden gemeldet sind enge Fristen zu beachten. Haben Sie einen Schaden entdeckt, sind sehr strenge Fristen zu beachten. Erkennbare Schäden sind am Tag der Ablieferung zu rügen! Erheben Sie die Mängelrüge unverzüglich in schriftlicher Form. Wir beraten Sie gern.
Verweigert der Kunde die Zahlung einer Rechnung ohne Begründung oder wurden entgegen der vertraglichen Vereinbarung Abzüge vorgenommen, prüfen wir Verträge, Leistungserbringung und Rechnungsstellung. Wichtig dabei, dass eine ausreichende Dokumentation der Leistung vorhanden ist. Wir übernehmen den Forderungseinzug oder begründen die Forderung gesondert.
Im Transport- und Speditionsrecht sind viele rechtliche Vorschriften unterschiedlicher Rechtsquellen heranzuziehen. Es sind neben nationalen Gesetzen und Verordnungen auch internationale Abkommen und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vielzahl der Regelungen empfiehlt es sich so früh wie möglich einen Berater zu beauftragen, der hilft Fehler zu vermeiden und gute Lösungen zu entwickelnd.
Wir übernehmen die rechtliche Vertretung im gesamten Transport- und Speditionsrecht. Dies umfasst das deutsche Frachtrecht, den europäischen Straßentransport nach CMR, das Recht des Internationalen Luftverkehrs (nach Warschauer Abkommen und Montrealer Übereinkommen) und das Recht des internationalen Bahntransports nach CIM.
Wir erstellen und prüfen Frachtverträge für Sie. Dabei weisen wir auf relevante Lücken hin und machen Vorschläge für eine optimalere und sichere Vertragsgestaltung. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Umsetzung und Auslegung von Frachtverträgen, vertreten wir Frachtführer gegenüber Vertragspartnern.
Ist ein Container, Paket oder sonstiges Frachtgut nicht geliefert worden und verloren gegangen? Wir machen die Forderung gegenüber dem Frachtführer geltend. Hierzu benötigen wir den Frachtbrief, eine Aufstellung des Inhalts des Frachtgutes und eine entsprechende Wertermittlung.
Haben Sie Umzugs- oder Frachtgut eingelagert und kommt es zu Streitigkeiten bei Auslagerung über die Vergütung- oder den Aufwendungsersatz aus dem abgeschlossenen Vertrag? Haben Sie Schäden am eingelagerten Gut festgestellt oder wird ein Schaden angezeigt, der bereits vorher bestanden hat? In allen genannten Fällen unterstützen wir Sie bei der Prüfung, Durchsetzung oder Zurückweisung der Forderung. Liegen Beweisschwierigkeiten vor, verhandeln wir auch außergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche. Nehmen Sie hier bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Ist ein Schaden entstanden und wurde dieser Schaden bereits der Transportversicherung gemeldet, entweder durch den Frachtführer oder den Absender? Hat die Transportversicherung sich nicht gerührt oder die Übernahme des Schadens teilweise oder vollständig zurückgewiesen? Wir prüfen für Sie die Voraussetzung der Haftung und der Übernahme der Schäden durch die Transportversicherung. Hierzu benötigen wir eine Aufstellung und Bestätigung der Schäden, den Frachtbrief, die Versicherungsurkunde und Angaben zur Transportversicherung.
Häufig stellen sich für Frachtführer die Fragen derart, in welchen Fällen das Frachtgut nicht ausgeliefert und als Pfand durch den Frachtführer zurückbehalten werden darf. Anschließend stellt sich die Frage, ob, wann und insbesondere wie das Frachtgut durch den Frachtführer verwertet werden darf. Wir beraten Sie und kümmern uns um die Abwicklung gegenüber dem Absender.
Straßentransporte erfolgen häufig über Ländergrenzen hinweg. Es gelten dann je nach Transportart internationale Vorschriften, die auch in der Abwicklung von Vertrags- und/oder Schadensfällen beachtet werden müssen. Selbstverständlich vertreten wir Sie nicht nur bei internationalem Straßenverkehrstransport, sondern auch bei nationalen Straßenverkehrstransporten, bei dem dann das deutsche Frachtrecht Anwendung findet.
Wir vertreten den Luftfrachtführer und Absender bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen aus dem Luftfrachtvertrag. Sind Sie Empfänger eine Leistung aus einem Luftbeförderungsvertrag, haben Sie keine Pflichten, aber eigene Rechte gegenüber dem Luftfrachtführer. Wir beraten alle Beteiligten umfassend über Rechte und Pflichten, aber auch über die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder die Geltendmachung von Schadensersatz.
Wir vertreten Beförderer bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Absender auf Zahlung der Eisenbahnfracht und Ersatz sonstiger Beförderungskoten. Ist ein Schaden aufgetreten, vertreten wir den Beförderer auch gegenüber dem Absender und Versicherungsunternehmen oder dem Empfänger.
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